Sie wollen sich selbst als Sachverständiger öffentlich bestellen und vereidigen lassen?

Dann ist der erste Ansprechpartner die für Sie zuständige Bestellungskörperschaft. Das kann eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Ingenieur- oder Architektenkammer aber auch eine staatliche Einrichtung wie zum Beispiel eine Landesdirektion oder ein Landesamt sein. Es kommt hier darauf an, für welches Sachgebiet Sie sich bestellen lassen möchten. Die Industrie- und Handelskammern bestellen auf den Gebieten der Wirtschaft.
Neben weiteren Voraussetzungen, die Sie dem Informations- und Merkblatt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung entnehmen können (Link zu Merkblatt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung, welches nicht auf eine bestimmte IHK bezogen ist), sind vor allem folgende Voraussetzungen hervorzuheben:
  • Es besteht ein allgemeines, öffentliches Bedürfnis und Interesse nach Sachverstand auf einem bestimmten Fachgebiet. Gegebenenfalls recherchieren Sie vorab selbst im Sachverständigenverzeichnis, ob auf dem gewünschten Bestellungsgebiet bereits andere Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt worden sind. Dann können Sie auch den Bestellungstenor genauer beantragen. Falls es bisher noch keine Bestellungen auf dem ins Auge gefassten Sachgebiet gibt, führt die Bestellungsbehörde eine sogenannte abstrakte Bedürfnisprüfung durch.
  • Sie verfügen auf diesem Sachgebiet über eine besondere Sachkunde im Sinne von deutlich über dem Durchschnitt ihrer Berufskollegen liegenden Kenntnissen und Berufserfahrungen.
  • Sie üben Ihre Sachverständigentätigkeit selbständig, unabhängig und neutral aus und Sie unterliegen keinen materiellen oder sonstigen Abhängigkeitsverhältnissen, die Ihre Unparteilichkeit beeinträchtigen könnten.
Weitere Bestellungsvoraussetzungen finden Sie in den Sachverständigenordnungen der jeweiligen Bestellungskörperschaften. Für eine große Zahl von Sachgebieten finden Sie die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen auf den Internetseiten des Instituts für Sachverständigenwesen e. V. (IfS) unter www.ifsforum.de.