Wie viel kostet ein Sachverständiger und wer muss ihn bezahlen?

Wird ein Sachverständiger im privaten Auftrag tätig, so wird das Honorar zwischen ihm und dem Auftraggeber frei vereinbart. Eine Honorarordnung oder ähnliches dafür gibt es nicht. Stundensätze zwischen 50 und 150 Euro sind durchaus üblich. Das Honorar schuldet der Auftraggeber. Bei Schiedsgutachten teilen sich die streitenden Parteien in der Regel das Honorar.
Bei Gerichtsgutachten (Auftraggeber ist hier ein Gericht) regelt sich die Vergütung des Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG). Hier sind je nach Sachgebiet Stundensätze zwischen 65 und 125 Euro sowie der Ersatz für die sonstigen Aufwendungen des Sachverständigen festgelegt. In Zivilprozessen wird die Vergütung in der Regel derjenigen Partei auferlegt, die beweispflichtig ist