Wann sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger einbezogen bzw. beauftragt werden?

Immer dann, wenn der eigene oder der im eigenen Umfeld (z. B. im Unternehmen) vorhandene Sachverstand nicht mehr ausreicht, um wichtige Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage selbst treffen zu können. Solche Anlässe können sein:
  • die Beurteilung einer Havarie, eines Mangels oder eines Schadens
  • die Ermittlung einer Schadensursache
  • die Bewertung eines Grundstückes, eines Unternehmens oder einer anderen Sache
  • Auseinandersetzungen über Preise, Honorare oder Vergütungen
  • sonstige fachliche Auseinandersetzungen, die gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden sollen
  • unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken
Die Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und sind damit sowohl für die außergerichtliche Streitbeilegung (z. B. durch Schiedsgutachten) als auch für Beweiszwecke in Gerichtsverfahren besonders geeignet.