Sachverständige im Schiedsverfahren – neue Einsatzfelder beim Schiedsgerichtshof bei der DIHK


Technisch und wirtschaftlich geprägte Streitigkeiten spielen in vielen Gutachtertätigkeiten eine zentrale Rolle. Immer häufiger werden solche Konflikte jedoch nicht vor staatlichen Gerichten, sondern im Rahmen von Schiedsverfahren gelöst. Der Schiedsgerichtshof bei der DIHK (SGH) bietet hierfür ein strukturiertes, digitales und wirtschaftsnahes Verfahren, in dem Sachverständige eine besondere Bedeutung haben.

Die Schiedsregeln des SGH sehen vor, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nicht nur punktuell zur Beweisaufnahme herangezogen werden. Vielmehr können sie in unterschiedlichen Rollen tätig werden – etwa als Parteigutachter, als vom Schiedsgericht bestellter Sachverständiger, als Schiedsgutachter einzelner technischer oder bewertungsrelevanter Fragen oder als technischer Beisitzer in einem kollegialen Schiedsgericht. Bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens können Sachverständige zudem beratend eingebunden werden, um den Streitstoff zu strukturieren und realistische Lösungswege aufzuzeigen. Dies kann auch die Grundlage für frühzeitige einvernehmliche Lösungen schaffen.
Für Sachverständige eröffnet sich damit ein erweitertes Tätigkeitsfeld jenseits der klassischen gerichtlichen Gutachtertätigkeit. Der SGH schafft einen institutionellen Rahmen, in dem fachliche Expertise integraler Bestandteil der Entscheidungsfindung ist und in dem Sachverständige ihre Erfahrung gezielt einbringen können.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schiedsgerichtshof.de.